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Am 25. Januar hat das Plenum des Landtags abschließend über die Volksinitiative „Schule in Freiheit“ debattiert und abgestimmt. Alle Redner äußerten Zustimmung zu den inhaltlichen Zielen der Volksinitiative, etwa zu „Vielfalt in der Bildung“ oder zur „selbstständigen Organisation“ der Schulen. In manchen Redebeiträgen aber hatte man das Gefühl: „Viele schöne Worte – doch ohne Begriffe !!! “. Zum Beispiel erklärte Bildungsministerin Martina Münch: „In einer modernen Demokratie, wie wir sie in Brandenburg haben, ist Schule ja gar nicht anders als in Freiheit denkbar – ja wie denn sonst, meine Damen und Herren? Chancengerechtigkeit, individuelle Förderung, Entwicklung von Selbstständigkeit, Werteorientierung und Eigenverantwortung, diese Bildungsziele setzen natürlich Selbstverantwortung und auch Eigenständigkeit von Schule voraus. Und ich glaube, die öffentlichen Schulen haben es nicht wirklich nötig, hier durch eine Initiative befreit zu werden, sie sind nämlich frei. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren erfolgreich für genau diese Ziele ein.“
Danach wurde abgestimmt. Der Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP, die Volksinitiative anzunehmen, wurde abgelehnt. Der Antrag, die Volksinitiative abzulehnen, wurde mit den Stimmen der Fraktionsmitglieder von SPD und Die Linke - bei einer Enthaltung - angenommen.
Hier finden Sie die Videos der Redebeiträge: 48. Sitzung des Brandenburger Landtags
Wie geht es jetzt weiter? Die Schulen in freier Trägerschaft und der Paritätische Wohlfahrtsverband werden zunächst zusammen mit der GEW in dem Aktionsbündnis „Für das Recht auf gute Bildung“ weiterkämpfen. Es wird also zunächst kein Volksbegehren geben. Für einen späteren Zeitpunkt ist dies aber nicht ausgeschlossen. Diese Möglichkeit besteht zu jeder Zeit. Ein neuer Anlauf hätte dann auch den Vorteil, mit einem ausformulierten Gesetzentwurf starten zu können, worauf wir in diesem ersten Anlauf bewußt verzichtet haben.