Die Oppositionsfraktionen sehen große Chancen, dass die Klage erfolgreich sein wird. Als Begründung wird unter anderem angeführt:
"Die Landesregierung hat die Vereinbarkeit der Kürzungen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes – dem Sonderungsverbot - nicht hinreichend geprüft. Schulen in freier Trägerschaft sind gezwungen, die Kürzungen der Landeszuschüsse z.B. durch die Erhöhung des Schulgeldes zu kompensieren. Dadurch wird der Zugang für Kinder aus einkommensschwachen Familien erheblich erschwert. Dies ist nicht mit dem Art. 7 Abs. 4 GG vereinbar, wonach eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf."