Als Nächstes wird der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 2. November die inhaltliche Zulässigkeit prüfen und die Volksinitiative dann an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überweisen. Hier wird es zu einer Anhörung kommen, bei der die fünf Vertreter der Volksinitiative ein Rederecht haben werden.
Wir haben uns bereits an den Vorsitzenden des Bildungsausschusses und an die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen gewandt mit dem dringenden Anliegen, die Anhörung möglichst früh und noch während der Haushaltsberatungen stattfinden zu lassen.
Die Volksinitiative ist zwar inhaltlich weiter gefasst und grundsätzlicher als die aktuell im Parlament stattfindende Haushalts- und Kürzungsdebatte, aber gerade inbezug auf diese Kürzungsdebatte halten wir es für sehr wichtig, daß solche grundsätzlichen Argumente ernsthaft bedacht und einbezogen werden. Grundsätzliche Argumente inbezug auf das Miteinander von Schulen in freier und staatlicher Trägerschaft im Hinblick auf ein vielfältiges, selbstverwaltetes, vitales und für alle öffentlich zugängliches Schulwesen.
Denn mithilfe dieser Gesichtspunkte wird schnell klar: die Umsetzung der Kürzungspläne wären ein Schritt in die falsche Richtung!