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Der Ausschuss für Bildung will am 7. April eine Beschlußempfehlung verabschieden

Am nächsten Donnerstag, am 7. April wird die Volksinitiative im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie weiter besprochen. Nach der Anhörung am 10. März, in der unsere Vertrauenspersonen die Ideen und Forderungen der Volksinitiative vorstellen konnten, müssen die Ausschussmitglieder jetzt zu einem ersten Ergebnis kommen und eine Beschlußempfehlung erarbeiten, die sie dann am 14. April dem Plenum des Abgeordnetenhauses vorlegen werden.

 

Es wird also sicher spannend am Donnerstag. Können Sie / kannst Du kommen? Die Sitzung geht von 13.00 bis 16.00 Uhr. Anmelden kann man sich auf der Internetseite des Abgeordnetenhauses oder per Telefon beim Besucherdienst des Abgeordnetenhauses: 030 - 2325 1064. In Vorbereitung auf dieses Ereignis haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative ein Schreiben mit Vorschlägen und weiteren Argumenten an alle Ausschussmitglieder geschickt.

Darin heißt es:

"Sehr geehrte/r Herr/Frau ...,

die Anhörung der Volksinitiative "Schule in Freiheit" im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie war für uns ein großes Ereignis. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Mitwirkung. In Anknüpfung an unsere Diskussion haben wir versucht, wichtige aufgetauchte Fragen in kompakter Form und mit neuen Fakten versehen zu beantworten, das Ergebnis finden Sie als Argumentationspapier anbei.

Nun hoffen wir auf eine positive Aufnahme der drei Grundsätze unserer Volksinitiative im Plenum des Abgeordnetenhauses ( Pädagogische Freiheit, Gleichberechtigte Finanzierung und Selbständige Organisation ). Natürlich besteht auch die Möglichkeit, daß nur einer oder zwei dieser Grundsätze eine solche Aufnahme finden.

Wir sind uns dessen bewußt, dass diese Grundsätze nicht sofort eins zu eins umgesetzt werden können. Solche Entwicklungen vollziehen sich immer in vielen Schritten. Allerdings sind wir davon überzeugt, daß es jetzt bereits Schritte gibt, die reif sind für eine Umsetzung, die also bei gutem Willen schon bald Realität sein können. Wir möchten Ihnen nur drei Beispiele nennen:

- Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft von den Personalkosten auf die Gesamtkosten vergleichbarer staatlicher Schulen(Vollkostenmodell) und Erhöhung des Prozentsatzes von den jetzigen geschätzten 65% auf 80 %. (Zum Vergleich: Hamburg erreicht im Jahre 2011 bereits 85% der Vollkosten vergleichbarer staatlicher Bildungseinrichtungen)

- Abschaffung oder Verkürzung der finanziellen Wartefrist für neugegründete Schulen in freier Trägerschaft. (Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern steht das Land Berlin mit seiner Regelung der Wartefrist am schlechtesten da. Es gibt Bundesländer, in denen es überhaupt keine Wartefrist gibt, andere Länder erstatten einen Teil der entgangenen Finanzierung nach Ablauf der Wartefrist).

- Staatliche Schulen, die pädagogisch oder organisatorisch eigenständiger arbeiten wollen, erhalten dafür erleichterte Möglichkeiten in der Form des Schulversuchs (gemäß § 18, Abs. 1 Berliner Schulgesetz) und danach durch Anerkennung als Schule besonderer pädagogischer Prägung (gemäß § 18, Abs. 2 Berliner Schulgesetz). Die Genehmigungen dafür werden in Zukunft großzügig und unbürokratisch erteilt und die Schulen in ihrem Umwandlungsprozess unterstützt. Auch ist ein Rechtsanspruch für die Schulen auf Durchführung eines Schulversuchs denkbar, § 18 müsste entsprechend umformuliert werden.

Für Ihre Rückfragen und weiteren Austausch stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen"